Sicherheit für Ihre Lieferkette.
Fällt Ihr Unternehmen unter NIS-2, müssen Sie auch die Sicherheit Ihrer direkten Dienstleister im Blick haben. Hier steht, was wir messbar tun, welche Unterlagen Sie von uns bekommen und wen Sie bei einem Sicherheitsvorfall erreichen.
Was NIS-2 von Ihnen verlangt.
In Deutschland gilt die NIS-2-Richtlinie seit dem 6. Dezember 2025 über das geänderte BSI-Gesetz. Betroffene Einrichtungen müssen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen – darunter ausdrücklich die Sicherheit der Lieferkette, also auch die sicherheitsbezogenen Aspekte der Beziehungen zu ihren unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG).
Ist Ihre Website, Ihr Postfach oder Ihr Server bei uns, sind wir ein solcher Diensteanbieter. Sie brauchen dann Antworten auf drei Fragen: Was tut der Anbieter für die Sicherheit? Was ist vertraglich geregelt? Wer meldet sich, wenn etwas passiert? Diese Seite beantwortet alle drei.
Ob Ihr Unternehmen selbst unter NIS-2 fällt, klärt die Betroffenheitsprüfung des BSI. Eine Rechtsberatung ersetzt diese Seite nicht.
Maßnahmen, die eine Maschine prüft.
Nicht „wir achten auf Sicherheit“, sondern was im Betrieb läuft und täglich nachgemessen wird. Was nicht gemessen werden konnte, gilt bei uns als ungeprüft – nie als in Ordnung.
Was Sie für Ihre Dokumentation bekommen.
Alles, was Sie Ihrem Prüfer oder Auftraggeber vorlegen müssen, bekommen Sie ohne Aufpreis.
| Unterlage | Wo Sie sie bekommen |
|---|---|
| Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV, Art. 28 DSGVO) | Im Kundencenter unter „AVV“ abschließen und als PDF speichern. Fassung und Fingerabdruck des Textes werden mit Ihrem Abschluss gespeichert. |
| Liste der technischen und organisatorischen Maßnahmen | Als Anlage Teil des AVV – dieselben Maßnahmen wie oben, im Vertragswortlaut. |
| Liste der Unterauftragsverarbeiter | Im AVV und in der Datenschutzerklärung. Kommt einer hinzu, informieren wir Sie vorher, und Sie können widersprechen. |
| Ansprechpartner für Sicherheitsvorfälle | Direkt beim Inhaber – Kontakt siehe unten, maschinenlesbar auch unter /.well-known/security.txt. |
| Verfügbarkeitszusage und Störungsmeldungen | 99,9 % Verfügbarkeit im Jahresmittel laut AGB; aktuelle Störungen auf der Statusseite, auf Wunsch per E-Mail. |
| Ihr Lieferanten-Fragebogen | Schicken Sie ihn uns – wir beantworten ihn mit den Angaben von dieser Seite und aus dem AVV. |
Sie erfahren es von uns.
Eine bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten melden wir Ihnen unverzüglich, mit den Angaben, die Sie für Ihre eigene Meldung brauchen (AVV, Abschnitt 9). Für NIS-2-Einrichtungen läuft die Frist für die erste Meldung an das BSI 24 Stunden ab Kenntnis – deshalb warten wir nicht auf ein vollständiges Bild, bevor wir Ihnen Bescheid geben.
Umgekehrt gilt dasselbe: Bemerken Sie etwas Verdächtiges an einem Dienst bei uns, erreichen Sie uns über die Wege unten. Missbrauchsmeldungen Dritter werden bei uns als eigener Vorgang erfasst und von einem Menschen entschieden.
kontakt@promedia24.de · Sicherheitsvorfälle per E-Mail
+49 (0) 541 – 93 93 90 19 · Mo–Fr 9–18 Uhr
Ehrlich eingeordnet.
- ProMedia24 ist ein inhabergeführter Betrieb und selbst nicht nach ISO 27001 zertifiziert – zertifiziert ist der Betreiber des Rechenzentrums.
- Wir bezeichnen uns nicht als „NIS-2-konform“: Für die Erfüllung Ihrer Pflichten bleiben Sie verantwortlich. Wir liefern die Angaben und Unterlagen, die Sie dafür von einem Diensteanbieter brauchen.
- Was Sie selbst auf Ihrem Webspace oder Server installieren (etwa WordPress-Plugins), liegt in Ihrer Verantwortung. Bei Managed Hosting übernehmen wir die Aktualisierung für Sie.
Fragen zu NIS-2 und Lieferkette.
Muss ich ProMedia24 als Lieferanten in meinem Risikomanagement führen?
Bekomme ich den AVV auch, wenn ich nicht unter NIS-2 falle?
Wie schnell melden Sie einen Sicherheitsvorfall?
Füllen Sie unseren Lieferanten-Fragebogen aus?
Wo stehen die Server?
Sie brauchen etwas für Ihre Prüfung?
AVV im Kundencenter, alles andere auf Anfrage – persönlich beim Inhaber.
Ohne Aufpreis