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Sicherheit & NIS-2

Sicherheit für Ihre Lieferkette.

Fällt Ihr Unternehmen unter NIS-2, müssen Sie auch die Sicherheit Ihrer direkten Dienstleister im Blick haben. Hier steht, was wir messbar tun, welche Unterlagen Sie von uns bekommen und wen Sie bei einem Sicherheitsvorfall erreichen.

Worum es geht

Was NIS-2 von Ihnen verlangt.

In Deutschland gilt die NIS-2-Richtlinie seit dem 6. Dezember 2025 über das geänderte BSI-Gesetz. Betroffene Einrichtungen müssen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen – darunter ausdrücklich die Sicherheit der Lieferkette, also auch die sicherheitsbezogenen Aspekte der Beziehungen zu ihren unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG).

Ist Ihre Website, Ihr Postfach oder Ihr Server bei uns, sind wir ein solcher Diensteanbieter. Sie brauchen dann Antworten auf drei Fragen: Was tut der Anbieter für die Sicherheit? Was ist vertraglich geregelt? Wer meldet sich, wenn etwas passiert? Diese Seite beantwortet alle drei.

Ob Ihr Unternehmen selbst unter NIS-2 fällt, klärt die Betroffenheitsprüfung des BSI. Eine Rechtsberatung ersetzt diese Seite nicht.

Was wir messbar tun

Maßnahmen, die eine Maschine prüft.

Nicht „wir achten auf Sicherheit“, sondern was im Betrieb läuft und täglich nachgemessen wird. Was nicht gemessen werden konnte, gilt bei uns als ungeprüft – nie als in Ordnung.

Anmeldung ohne DauerkennwortVerwaltungszugänge melden sich per Einmal-Link oder Passkey an. Zugangsdaten anzeigen, Sicherungen, Löschungen und Mitarbeiterkonten verlangen zusätzlich einen zweiten Faktor.
Sicherung doppeltWebspace täglich auf dem Server und zusätzlich außer Haus, 7 Tages- und 4 Wochenstände. Die Sicherung der Verwaltungsdaten wird jeden Monat automatisch zur Probe eingelesen.
Aktualisierung jede NachtSicherheitsupdates spielen die Server selbst ein, im Wartungsfenster 00:00–02:00 Uhr. Ein ausstehender Neustart oder eine stehende Automatik wird gemeldet.
VerschlüsselungTLS für Website, Kundencenter, E-Mail-Abruf und Dateizugriff. Zugangsdaten zu Fremdsystemen und die Sicherungen außer Haus liegen verschlüsselt.
Virtualisierung nur von bekannten AdressenDie Verwaltungsoberfläche der Virtualisierung ist nur für bekannte Adressen erreichbar, nach Fehlversuchen wird gesperrt. Der Mailversand ist je Postfach begrenzt.
Täglicher AbgleichJeden Tag prüft ein Lauf Erreichbarkeit, Zertifikate, Sicherungsläufe, Aktualisierungsstand und Freigaben – und meldet jede Abweichung.
Getrennte KontenEigene Konten, Datenbanken und virtuelle Maschinen je Kunde. Entwicklung und automatisierte Prüfung arbeiten nie mit Echtdaten.
Standort DeutschlandDie Server stehen in Rechenzentren in Deutschland, deren Betreiber nach ISO 27001 zertifiziert ist.
Ihre Unterlagen

Was Sie für Ihre Dokumentation bekommen.

Alles, was Sie Ihrem Prüfer oder Auftraggeber vorlegen müssen, bekommen Sie ohne Aufpreis.

UnterlageWo Sie sie bekommen
Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV, Art. 28 DSGVO)Im Kundencenter unter „AVV“ abschließen und als PDF speichern. Fassung und Fingerabdruck des Textes werden mit Ihrem Abschluss gespeichert.
Liste der technischen und organisatorischen MaßnahmenAls Anlage Teil des AVV – dieselben Maßnahmen wie oben, im Vertragswortlaut.
Liste der UnterauftragsverarbeiterIm AVV und in der Datenschutzerklärung. Kommt einer hinzu, informieren wir Sie vorher, und Sie können widersprechen.
Ansprechpartner für SicherheitsvorfälleDirekt beim Inhaber – Kontakt siehe unten, maschinenlesbar auch unter /.well-known/security.txt.
Verfügbarkeitszusage und Störungsmeldungen99,9 % Verfügbarkeit im Jahresmittel laut AGB; aktuelle Störungen auf der Statusseite, auf Wunsch per E-Mail.
Ihr Lieferanten-FragebogenSchicken Sie ihn uns – wir beantworten ihn mit den Angaben von dieser Seite und aus dem AVV.
Wenn etwas passiert

Sie erfahren es von uns.

Eine bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten melden wir Ihnen unverzüglich, mit den Angaben, die Sie für Ihre eigene Meldung brauchen (AVV, Abschnitt 9). Für NIS-2-Einrichtungen läuft die Frist für die erste Meldung an das BSI 24 Stunden ab Kenntnis – deshalb warten wir nicht auf ein vollständiges Bild, bevor wir Ihnen Bescheid geben.

Umgekehrt gilt dasselbe: Bemerken Sie etwas Verdächtiges an einem Dienst bei uns, erreichen Sie uns über die Wege unten. Missbrauchsmeldungen Dritter werden bei uns als eigener Vorgang erfasst und von einem Menschen entschieden.

kontakt@promedia24.de · Sicherheitsvorfälle per E-Mail
+49 (0) 541 – 93 93 90 19 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Was wir nicht behaupten

Ehrlich eingeordnet.

  • ProMedia24 ist ein inhabergeführter Betrieb und selbst nicht nach ISO 27001 zertifiziert – zertifiziert ist der Betreiber des Rechenzentrums.
  • Wir bezeichnen uns nicht als „NIS-2-konform“: Für die Erfüllung Ihrer Pflichten bleiben Sie verantwortlich. Wir liefern die Angaben und Unterlagen, die Sie dafür von einem Diensteanbieter brauchen.
  • Was Sie selbst auf Ihrem Webspace oder Server installieren (etwa WordPress-Plugins), liegt in Ihrer Verantwortung. Bei Managed Hosting übernehmen wir die Aktualisierung für Sie.
Häufige Fragen

Fragen zu NIS-2 und Lieferkette.

Muss ich ProMedia24 als Lieferanten in meinem Risikomanagement führen?
Wenn Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt und Sie Website, E-Mail oder Server bei uns betreiben, sind wir ein unmittelbarer Diensteanbieter im Sinne von § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG. Die Unterlagen auf dieser Seite sind dafür gedacht.
Bekomme ich den AVV auch, wenn ich nicht unter NIS-2 falle?
Ja. Den AVV schließt jeder Kunde im Kundencenter ab, der personenbezogene Daten bei uns verarbeitet – unabhängig von NIS-2 und ohne Aufpreis.
Wie schnell melden Sie einen Sicherheitsvorfall?
Unverzüglich, sobald er uns bekannt ist, mit den Angaben, die Sie für Ihre eigene Meldung brauchen. Eine feste Stundenzahl sagen wir nicht zu, weil die erste Meldung an Sie nicht auf ein vollständiges Bild warten soll.
Füllen Sie unseren Lieferanten-Fragebogen aus?
Ja. Schicken Sie ihn an kontakt@promedia24.de – wir beantworten ihn mit den Angaben von dieser Seite und aus dem AVV.
Wo stehen die Server?
In Rechenzentren in Deutschland, deren Betreiber nach ISO 27001 zertifiziert ist. Welche Dienstleister an der Verarbeitung beteiligt sind, steht im AVV und in der Datenschutzerklärung.
Unterlagen anfordern

Sie brauchen etwas für Ihre Prüfung?

AVV im Kundencenter, alles andere auf Anfrage – persönlich beim Inhaber.

Ohne Aufpreis
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kontakt@promedia24.deSicherheitsvorfälle per E-Mail

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